Whistleblowing
Mit 17. Dezember 2021 hätte die neue EU-Richtlinie 2019/1937, auch bekannt als EU-Whistleblowing-Richtline, von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Österreich wurde das nationale Umsetzungsgesetz, das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), mittlerweile beschlossen und ist mit 25.02.2023 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeiter:innen.
Der Hinweisgeber:innenschutz umfasst Verstöße gegen ausgewählte Rechtsbereiche des Unionsrechts, u.a. Bereiche wie Datenschutz, Umweltschutz, Verbraucher:innenschutz, Finanzdienstleistungen und Geldwäscheprävention.
Ein wirksames Hinweisgebersystem ist Teil eines State of the Art Compliance Management Systems. Missstände im Unternehmen können mit diesem frühzeitig erkannt und intern analysiert werden. Dadurch wird eine positive und offene Unternehmenskultur gefördert.
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Verbindung zu einem Rechtsträger des Privatrechts/öffentlichen Rechts Informationen zu Rechtsverletzungen erlangt haben, sind geschützt.
Für Meldungen über den SK Rapid / SK Rapid GmbH HinweisgeberInnen-Kanal bitte einfach auf den hier unterhalb ersichtlichen Button klicken und die weiteren Schritte befolgen! Ein/e Compliance Manager/in wird sich dann der Sache annehmen und auf die Meldung antworten.